PREISE

Termine, Routen und Verlauf der Touren können von Euch grundsätzlich individuell nach Euren Wünschen/Anreisemöglichkeiten gestaltet werden. Soweit ein avisierter Termin nicht bereits von einer anderen Gruppe besetzt ist.

Aufgrund der notwendigen Hotelbuchungen ist eine Ankündigung von 6 Wochen vor geplantem Reiseantritt erforderlich.

! Die jeweils erste Gruppe von mindestens 4, max. 6 Motorrädern (Fahrer + Beifahrer/in), die eine der von uns angebotenen Touren bucht, erhält auf den entsprechenden Tourpreis:

Leistungen Preis

Herbsttour nach Almeria *:
pro Fahrer: von Narbonne 689,00 €
(von Avignon + 220,00 €)

pro Beifahrer/in: von Narbonne 389,00 €
(von Avignon + 220,00 €)
  • Empfang am Bahnhof in Narbonne (Avignon)
  • Tourmaterial/Guia de Ruta individual
  • Narbonne (Avignon) - Almeria 1.500 (1.700) km
    Geführte 6 Tagestour
  • Deutsch-französisch-spanisch sprechender Tour Guide
  • 6 Übernachtungen incl. landestypischem Frühstück im Doppelzimmer.

Einzelzimmer können gegen Aufpreis gerne gebucht werden.


Motorradgarage pro Motorrad (Oktober-Maerz): 20.-€ pro Monat

Frühjahrstour nach Südfrankreich *:
pro Fahrer: von Narbonne 689,00.- €
(von Avignon + 220,00 €)

pro Beifahrer/in: von Narbonne 389,00 €
(von Avignon + 220,00 €)
  • Flughafentransfer von Almeria
  • Empfang in Almeria
  • Tourmaterial/Guia de Ruta individual
  • Narbonne (Avignon) - Almeria, 1.450 (1.650) km
    Geführte 6 Tagestour
  • Deutsch-französisch-spanisch sprechender Tour Guide
  • 6 Übernachtungen incl. landestypischem Frühstück im Doppelzimmer.

Einzelzimmer können gegen Aufpreis gerne gebucht werden.


Flughafentransfer von/nach Malaga/Alicante: 50,00.-€/p.P.

Almeria Tagestouren/Überwinterbiking*:
pro Fahrer: 75,00.- €

pro Beifahrer/in: gratis
  • Empfang in Almeria
  • Tourmaterial/Guia de Ruta individual
  • Geführte Tagestour in der Provinz Almeria/Granada
  • Deutsch-französisch-spanisch sprechender Tour Guide
  • Stationäre Unterkunft wird nach Eurem Wunsch in der entsprechenden Kategorie vor Ort gebucht und ist von selbst zu bezahlen.

Al Andalus Tour *:
Tour 1 (Almeria - Granada - Almeria):
pro Fahrer: ab** 225,00.- €

pro Beifahrer/in: ab** 120,00 €
** Preise können je nach Saison geringfügig variieren; exakter Preis wird bei Terminfestlegung mitgeteilt.
  • Empfang in Almeria
  • Tourmaterial/Guia de Ruta individual
  • Almeria - Granada - Almeria 450 km
    Geführte 2 Tagestour
  • Deutsch-französisch-spanisch sprechender Tour Guide
  • 1 Übernachtung incl. landestypischem Frühstück im Doppelzimmer.

Einzelzimmer können gegen Aufpreis gerne gebucht werden.

Tour 2 (Almeria - Granada - Cordoba - Sevilla - Malaga - Almeria):
pro Fahrer: ab** 899,00.- €

pro Beifahrer/in: ab** 549,00 €
** Preise können je nach Saison geringfügig variieren; exakter Preis wird bei Terminfestlegung mitgeteilt.
  • Empfang in Almeria
  • Tourmaterial/Guia de Ruta individual
  • Almeria - Granada - Cordoba - Sevilla - Malaga - Almeria 1.300 km
    Geführte 9 Tagestour
  • Deutsch-französisch-spanisch sprechender Tour Guide
  • 9 Übernachtung incl. landestypischem Frühstück im Doppelzimmer.

Einzelzimmer können gegen Aufpreis gerne gebucht werden.


Nordspanien Tour *:
pro Fahrer: von Narbonne 889,00.- €
(von Avignon + 220,00 €)

pro Beifahrer/in: von Narbonne 489,00.- €
(von Avignon + 220,00 €)
** Preise können je nach Saison geringfügig variieren; exakter Preis wird bei Terminfestlegung mitgeteilt.
  • Empfang am Bahnhof in Narbonne (Avignon)
  • Tourmaterial/Guia de Ruta individual
  • Narbonne (Avignon) - Asturien, 2.500 (2.700) Kilometer
  • Geführte 9 (10) Tagestour
  • Deutsch-französisch-spanisch sprechender Tour Guide
  • 8(9) Übernachtungen incl. landestypischem Frühstück im Doppelzimmer.
  • Preise im Tagesdurchschnitt ähnlich Cross Country Tour.

Einzelzimmer können gegen Aufpreis gerne gebucht werden.

*Alle nicht in der Leistungsbeschreibung genannte Kosten, wie z.B. An-Rückreise mit dem Autozug / Flugzeug, Benzin, Mahlzeiten (wenn nicht gesondert in Leistungen genannt), Getränke, Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, sind nicht Bestandteil der Preise sondern selbständig extra von jedem Teilnehmer zu bezahlen.

 

 

 

 

GENERELLE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Diese GVB sind integraler Bestandteil des Motorradtourenvertrages zwischen Motoros del Sol/Thorsten Walter, NIE X9430119G, Plaza Flores Nº1, Esc.1, 3º, 2, 04001 Almeria, Spanien (Tourausrichter) und dem Kunden (Tourteilnehmer). Individuelle, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind, gehen diesen GVB vor.

1. VERTRAGSANGEBOT UND ANNAHME

Die auf der Webseite von Moteros del Sol/Motorradtouren-Andalusien bzw. über andere Medien publizierten Motorradtourvorschläge, sowie eventüll genannte Tourdaten sind keine annahmenfähigen Tourangebote, sondern wegen der vom Tourausrichter zu steuernden Termin- und Kapazitätslimits nur als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Teilnahme seitens potentieller Tourteilnehmer zu verstehen. Der Tourteilnehmer kann schriftlich, per Fax (+34 950277942) oder per E-Mail (info@motorradtouren-andalusien.com) sein Angebot zur Teilnahme an einer von ihm gewählten/spezifizierten Tour an den Tourausrichter senden. Mit der schriftlichen Annahme (Buchungsbestätigung) seitens des Tourausrichters gilt der Motorradtourenvertrag zu den gegebenfalls individuell und schriftlich vereinbarten Bedingungen - nachrangig diesen GVB - geschlossen.

2. BEZAHLUNG

Zusammen mit der Buchungsbestätigung versendet der Tourausrichter eine Rechnung über den Tourpreis an den Tourteilnehmer.
Der Tourpreis ist in 2 Raten wie folgt vom Tourteilnehmer zu bezahlen:

- 50% des Tourpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung auf das dort angegebene Konto des Tourausrichters zu überweisen.

- Die restlichen 50% sind 1 Monat vor Tourbeginn ebenfalls auf o.g. Konto zu überweisen.

3. LEISTUNGSINHALT UND PREIS

In der Buchungsbestätigung des Tourausrichters sind alle in dem Tourpreis enthaltenen Leistungen im Einzelnen aufgeführt.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten. Etwaige vom Tourteilnehmer gewünschte Zusatzleistung, sind soweit sie vom Tourausrichter erbracht werden, gesondert, entsprechen einer vor Leistungserbringung schriftlich zu vereinbarenden Preisabsprache zu bezahlen.

Der Tourausrichter ist bemüht, die Tourrouten und Termine so zu legen, dass in der Regel mit günstigen Klima- und Strassenverhältnissen zu rechnen ist. Die aktuellen Bedingungen bei Tourantritt oder während der Tour können jedoch eine Änderungen der angegebenen Strecken oder Zwischenübernachtungen notwendig machen. Wir sind dabei bemüht, den Tourcharakter beizubehalten und vergleichbare Leistungen zu erbringen Der Tourteilnehmer stimmt im voraus solchen Änderungen oder Abweichungen zu.

Darüberhinaus bestehen keinerlei Ansprüche, welcher Art auch immer, des Tourteilnehmers, für den Fall, dass während Teilen der Tour oder der gesamten Tour schlechte Wetter- Strassenbedingung herrschen. Hierfür ist der Tourausrichter naturgemäss in keiner Weise verantwortlich. Die Unterbringung in den Unterkünften erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern, die im Fall eines Einzelreisenden, einzeln belegt werden. Der Tourausrichter bemüht sich Einzelzimmer für Einzelreisende zu buchen, soweit dies möglich ist, wird dies gesondert in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und im Preis berücksichtigt.

4. REISERÜCKTRITT

4.1 Rücktritt durch den Tourteilnehmer

Durch eine schriftlich Erklärung kann der Tourteilnehmer jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten und der Tourpreis wird, unter Abzug einer nach folgenden Kriterien kalkulierten Stornierungsgebühr, zurückerstattet: Abhängig von dem Zeitpunkt des Zuganges einer solchen Rücktrittserklärung beim Tourausrichter werden hierfür folgende Stornierungsgebühren von dem Tourpreis einbehalten:

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

4.2 Rücktritt/Kündigung durch den Tourausrichter

Für den Fall, dass nicht eine Mindestanzahl von vier (4) Tourteilnehmern eine Tour gebucht hat, kann der Tourausrichter diese Tour bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall wird der Tourteilnehmer unverzüglich davon unterrichtet und die bereits bezahlten Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Wenn aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Unfälle, Erkrankung oder Verunfallung des Tourausrichters, Naturkatastrophen o.ä.) (i) eine Tour vor Beginn abgesagt oder (ii) während dem Verlauf abgebrochen werden muss, erfolgt im ersten Fall die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge und im zweiten Fall eine anteilige Rückvergütung des Reisepreises der ausstehenden Tourtage. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Tourausrichter kann den Tourenvertrag mit einzelnen Tourteilnehmern frist- und entschädigungslos kündigen, wenn eine Fortsetzung der Tour aufgrund nachhaltig störenden Verhaltens dieses Tourteilnehmers für den Tourausrichter und/oder andere Tourteilnehmer unzumutbar ist. Unter nachhaltig störendem Verhalten sind dabei insbesondere zu verstehen, mehrfache Verstösse gegen die an jeden Tourteilnehmer in Schriftfortm verteilten Tourregeln, und/oder anderweitig disziplinloses, gefährliches Verhalten (insbesondere rücksichtsloses Farhverhalten, Verkehrsverstösse). Die Kündigung wird mündlich ausgesprochen und durch übergabe eines entsprechenden Kündigungsschreibens an den betroffenen Tourteilnehmer vor Ort bestätigt.

5. ABBRUCH DER TOUR DURCH DEN TOURTEILNEHMER

Bei vorzeitigem Abbruch der Tour durch den Tourteilnehmer, aus welchen Gründen immer, entsteht kein Rückerstattungsanspruch für die bereits abegerechneten Leistungen des Tourausrichters. Für den Fall, dass ein solcher Abbruch der Reise durch einen Tourteilnehmer aus einem zwingenden Grund erfolgt, z.B. Unfall oder Erkrankung des Tourteilnehmers, schwerer Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen etc., wird der Tourausrichter bei der Organisation der Rückreise so weit dies im Hinblick auf die anderen Tourteilnehmer zumutbar und möglich ist behilflich zu sein.

6. MÄNGELRÜGEN

Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Sollten wider Erwarten Beschwerden eines Tourteilnehmers auftreten, so wird gebeten diese unverzüglich und unmittelbar dem Tourausrichter gegenüber zu benennen. Darüber wird gebeten, Ansprüche gegen uns innerhalb von 1 Monat nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren. Etwaige Ansprüche aus Gewährleistung können nur selbst geltend gemacht, nicht aber abgetreten werden.

7. HAFTUNG

7.1 Haftung des Tourausrichters

Der Tourausrichter haftet für eine sorgfältige Reisevorbereitung, Überwachung und Auswahl der von ihm herangezogenen Unterauftragnehmer, sowie für eine ordnungsgemässe Durchführung der geplanten Tour entsprechend der Ortsüblichkeit.

In dem Masse, in dem auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die Haftung eines vom Tourausrichter herangezogenen Unterauftragnehmers begrenzt oder ausgeschlossen ist, ist auch die Haftung des Tourausrichters für diese Leistungen im gleichen Masse begrenzt oder ausgeschlossen. Soweit nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig haftet der Tourausrichter

unabhängig vom Anspruchsgrund, nur bis zu einem Maximalbetrag in Höhe des zweifachen Tourpreises. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

Touren auf dem Motorrad sind per se gefahrenträchtiger als andere Reiseformen, umsomehr wenn sie in unbekannter Gegend stattfinden. Sie erfordern von dem jeweiligen Tourenteilnehmer ein Höchstmass an Aufmerksamkeit, vorausschaündem und degressivem Fahren um eine eigene Gefährdung, die der anderen Tourteilnehmer/des Tourausrichters oder Dritter zu vermeiden. Jeder Tourteilnehmer ist für sein Handeln und besonders für seine Fahrweise, Geschwindigkeit und die Fahrlinie selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourausrichter folgt.

Jeder Tourteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Tourausrichter keine Verantwortung für die persönliche Sicherheit des Tourteilnehmers übernimmt und der Tourausrichter nicht für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder Teilnahme des Tourteilnehmers an der Tour haftet (vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung des Tourausrichters ausgenommen), die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.

7.2 Hinweis zur Haftung der Tourteilnehmer

Jeder Tourteilnehmer ist für die Einhaltung der in dem jeweils bereisten Land gültigen Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Etwaige Verkehrsverstösse /Verwarnungen /Geldbussen sind von jedem Tourteilnehmer selbständig mit den entsprechenden Behörden zu erledigen. Jeder Tourteilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden, anderen Verkehrsteilnehmern oder sonstigen Dritten zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Tourteilnehmer dem Tourausrichter folgt.

8. Sonstiges

8.1

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Tourvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Tourvertrages zur Folge.

8.2

Jeder Tourteilnehmer willigt ein, dass Bilder seiner Person, die sich auf den während der Touren durch den Tourausrichter angefertigteten Fotos und Videos befinden vom Tourausrichter im Rahmen seiner Website oder durch andere geeignete Werbemittel weiter veröffentlicht werden dürfen.